⚠📈 Corona nutzen und mit Förderung ins Marketing investieren! Mögliche förderfähige Maßnahmen zur Digitalisierung sind zum Beispiel:

➡ Bearbeitung/Aktualisierung/Erweiterung des Internetauftritts
➡ Kosten für digitales Marketing (Social Media, Suchmaschinenoptimierung, SEO, SEA, E-Mail Marketing, ...)
➡ Kosten für die Einrichtung/Betreuung von Social Media Kanälen
➡ Einrichtung eines Onlineshops
➡ Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
➡ uvm.

Fragen Sie Ihren Steuerberater in welchem finanziellen Umfang Sie im Rahmen der Überbrückungshilfe III Anspruch auf die förderfähigen Maßnahmen haben.

Bei entsprechend geplanten Maßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass die Fälligkeit der Rechnungen in einem geförderten Monat liegt. Sofern kein Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt ist gilt das Rechnungsdatum als Fälligkeitsdatum.

Tipp: Auch Vorschussrechnungen für diese Maßnahmen sind im Fälligkeitszeitpunkt förderfähig. 😉🤓

20. April 2021

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Artikel im Süddeutsche Magazin "Startklar" mit Georg Stöger

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